Rechtlicher Hinweis
Als Käufer von Postkarten aus der Zeit des III. Reiches (1933-1945), welche unter §§ 86, 86a StGB fallen, versichern Sie, solange Sie sich nicht gegenteilig äussern, dass Sie diese nur zu den in § 86 Abs. 3 StGB aufgeführten Zwecken erwerben.
Diese Zwecke sind:
Staatsbürgerliche Aufklärung, Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung
Die Postkarten werden nur unter diesen Voraussetzungen angeboten.
Mit dem Kauf verpflichten Sie sich, die Postkarten nur für die oben genannten Zwecke zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen.